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Der Kfz-Schutzbrief – mit ruhigem Gewissen in den Urlaub

Mit einem Kfz-Schutzbrief können sich Autofahrer gegen weitere Risiken im Straßenverkehr und dem täglichen Autofahren absichern. Er ergänzt die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Dabei kann jeder Kfz-Halter selbst entscheiden, ob er zusätzliche Leistungen wünscht oder nicht.

Kfz-Schutzbrief im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung



Bei einem Unfall greift der Schutzbrief und bietet Hilfe vor Ort.


Viele Versicherungsunternehmen bieten den Kfz-Schutzbrief bereits bei Abschluss der Haftpflichtversicherung an. Die wesentlichen Leistungen dabei sind Leistungen bei Pannen oder im Zusammenhang mit einem Unfall. Wesentlich ist dabei die Hilfe vor Ort, also beispielsweise auch bei einem Aufenthalt an der Nordsee, in einer hübschen Ferienwohnung. Außerdem bietet der Kfz-Schutzbrief Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Totalschaden. Dabei kann die Liste der Leistungen im Rahmen eines Schutzbriefes lang sein und von Versicherer zu Versicherer variieren. Für die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist der Schutzbrief nicht notwendig, in manchen Fällen kann er jedoch sehr nützlich sein. Wer den Kfz-Schutzbrief direkt mit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abschließen möchte, braucht in jedem Fall die EVB-Nummer, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu versichern.

Die EVB-Nummer beantragen

Die EVB-Nummer lässt sich direkt und ohne Probleme online anfordern. Es ist nicht mehr notwendig, den Versicherer aufzusuchen und eine Karte aus Papier bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Es reicht völlig, wenn die EVB-Nummer auf einem Blatt Papier steht. Neben der Online-Anforderung und Zustellung per E-Mail ist es auch möglich, die EVB-Nummer per SMS zu erhalten. Die alte Versicherungsdoppelkarte hat ausgedient. Wer seine EVB-Nummer beantragt hat, hat danach sechs Monate Zeit, das Fahrzeug zuzulassen, bevor die Nummer ungültig wird. Diese Nummer setzt sich aus sieben Zeichen zusammen, die sowohl Zahlen wie auch Buchstaben sein können. Die siebenstellige Nummer dient auch als Beweis gegenüber der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist und somit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Umfang des Schutzbriefes variiert je nach Anbieter

Für den Umfang des Kfz-Schutzbriefes gibt es hingegen keine gesetzlichen und somit auch keine einheitlichen Regelungen, was den Versicherungsumfang anbelangt. Die Leistungen variieren stark je nach Versicherungsgesellschaft. Genauso verschieden wie die Leistungen gestalten sich die Tarife für die Schutzbriefe. Manchmal kann es sinnvoll sein, den Schutzbrief nicht zusammen mit der Haftpflichtversicherung abzuschließen, sondern diese getrennt zu halten. Wer Mitglied in einem Automobilclub ist, kann häufig dort einen kostengünstigen Kfz-Schutzbrief abschließen. Manchmal haben Versicherer ein ganzes Paket an Leistungen rund um das Fahrzeug, das sie ihren Kunden anbieten können. Auf jeden Fall sorgt der Schutzbrief dafür, dass die Erholung schon zu Hause beginnt, da es ein paar Sorgen weniger gibt.

Auch bei Pannen bietet der Schutzbrief schnelle Hilfe und Versicherungsschutz.

 

Mitgliedschaft im Automobilklub

Viele deutsche Autofahrer sind Mitglied in einem Automobilklub. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft haben die Autofahrer zahlreiche Vorteile. Beispielsweise können Mitglieder im Fall eines Rechtsstreits Unterstützung erhalten, auch ist oftmals Pannenhilfe oder Hilfe bei Unfällen inbegriffen. Bei manchen Automobilklubs ist der Kfz-Schutzbrief bereits im Rahmen des jährlichen Mitgliedsbeitrags enthalten. Andere Klubs bieten die Leistungen gegen ein zusätzliches Entgelt an. Wer einen Schutzbrief braucht, weil er beispielsweise auf dem Weg in den Urlaub abgesichert sein möchte, sollte die Preise und Konditionen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Dabei ist es auch interessant, die Vorteile einer Automobilklubmitgliedschaft zu bedenken. Die Stiftung Warentest hat Leistungen und Preise verschiedener Anbieter verglichen und kam zu dem Schluss, dass die Kfz-Versicherer häufig günstiger sind als die Automobilklubs.


Pixabay © Akent879 (CC0 Creative Commons)
Pixabay © Reinhold52 (CC0 Creative Commons)

29. Mai 2018 20:27