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Entspannter Urlaub

Die Reiserücktrittsversicherung gehört zur Gruppe der Reiseversicherungen. Sie werden abgeschlossen, um die verschiedenartigen Risiken einer Urlaubs- oder Geschäftsreise abzudecken. Neben der Reiserücktrittsversicherung gehören die Reisekranken-, die Reiseunfall- oder die Reisegepäckversicherung zu den wichtigen Reiseversicherungen. Für den Urlauber stellt sich die Frage, ob er in jedem Falle eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollte, oder ob er sich diese Ausgaben sparen kann.

Das Ferienhaus auf dem Deich an der Nordsee

Der Nordseeurlauber sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.. Die Nordsee mit ihrer Küste von der dänischen bis zur niederländischen Grenze sowie mit den Friesischen Inseln zählt zu den beliebtesten deutschen Urlaubsregionen. Der Strandaufenthalt bei Ebbe und Flut bestimmt den Tagesablauf. Um ihn möglichst unabhängig und individuell zu gestalten, werden für den Nordseeurlaub gerne Strandurlaubshäuser gemietet. Ihre Lage auf dem Festland direkt am Deich ist ideal zum Radfahren oder zum Wattwandern. Auf den Inseln beträgt der Gehweg vom Ferienhaus hin zum Strandkorb nur wenige Minuten. Diese Ferienhäuser sind sehr gefragt und während der Sommermonate dementsprechend gut ausgebucht. Der Nordseeurlauber sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Die Ferienhausvermieter verzichten kaum oder gar nicht auf die dringend benötigten Mieteinnahmen, weil es ihnen kaum möglich ist, das einmal vermietete Ferienhaus ohne Mietausfall erneut zu vermieten. Damit auch nichts vergessen wird bietet sich eine Reise-Checkliste an.

Reiserücktrittsversicherung spart Kosten und Ärger

 Mieter und Vermieter profitieren von der Rücktrittsversicherung fürs Familienobjekt. Vergleichbar mit einer Hotelbelegung sind auch die Ferienhausvermieter an einer möglichst lückenlosen Auslastung, also Vermietung interessiert. Das gilt besonders für die Urlaubsregion an der Nordsee. Die Sommersaison bietet nur wenige Monate lang die Chance für eine Vollbelegung. Wenn das Ferienhaus einmal vermietet worden ist, dann rechnet der Vermieter fest mit dieser Einnahme. Ein Verzicht darauf ist weder zumutbar noch vom Mieter rechtlich durchzusetzen. Der Urlauber sollte auch im eigenen Interesse darauf bedacht sein, zeitgleich mit der Unterzeichnung des Ferienhausmietvertrages eine Reiserücktrittsversicherung beispielsweise bei vit24 abzuschließen. Damit sind beide Seiten auf der sicheren Seite. Der Vertrag mit dem Ferienhausvermieter wird auf jeden Fall erfüllt. Wenn der Urlaub aus einem der versicherten Gründe nicht möglich ist, dann entsteht dem Versicherungsnehmer daraus kein finanzieller Nachteil

Miete und Reise-Versicherung muss zueinander passen

Der Gesamtmietpreis ist zu berücksichtigen.. Der Urlauber braucht nur das zu versichern, was an Schaden ersetzt werden muss. Die Höhe der Reiserücktrittsversicherung braucht nicht höher, sollte aber auch nicht niedriger sein als die vereinbarte Miete. Kosten für die Endreinigung im oftmals dreistelligen Eurobereich entfallen, weil in diesem Falle nichts gereinigt zu werden braucht. Das gilt auch für separat fällig werdende Energiekosten wie Strom, Heizung oder Wasser. Die Situation lässt sich mit der Kaltmiete einer Mietwohnung vergleichen. Je eindeutiger die Kostenarten für das Mietobjekt definiert sind, umso kostengenauer lässt sich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Ihre Notwendigkeit sollte allerdings nicht in Frage gestellt werden.

Ein Fazit zur Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiseversicherung ist auch für das Mieten von Ferienhäusern sinnvoll. Hier gilt es lediglich den Gesamtpreis des Mietobjektes anzugeben. Wichtig: Alle Mietbewohner sollten auf der Buchungsbestätigung stehen.



9. Juli 2018 19:12