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Buchhaltung & UStG für Ferienhaus-Vermieter an der Nordsee

Ein Haus am Deich zu vermieten klingt nach Ferien. Steuerlich ist es eher Alltag.

Buchhaltung im Vermietungsbetrieb

Buchhaltung beginnt nicht im Dezember, sondern am Tag der ersten Buchung. Wer privat und Vermietung nicht trennt, verliert den roten Faden: eigenes Konto, klare Belegnummern, ein Ordner pro Monat. Drei Minuten nach jeder Auszahlung sparen später Stunden.

Mehr dazu finden Sie hier: https://buchhaltungs-leitfaden.de/

Plattformen: Zahlungseingang ist nicht gleich Umsatz

Portale wirken bequem, aber die Abrechnung ist selten „eine Rechnung“. Du siehst Brutto-Beträge, Gebühren, manchmal Einbehalte, manchmal Sammelauszahlungen. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit je Buchung: Anzahlung, Restzahlung, Storno, Gutschein, Reinigungsentgelt, Kaution. Viele verbuchen einfach die Auszahlung als Einnahme; ich bin mir da nicht immer sicher, weil dadurch Gebühren und Zeitpunkte verschwimmen. Das wirkt harmlos, bis eine Rückfrage kommt und du jede Position erklären sollst. Das ist kein Weltuntergang, aber meh, wenn es nach Monaten passiert und der Export schon ersetzt wurde.

In der Praxis entstehen Beanstandungen selten wegen komplizierter Rechtsfragen, sondern wegen nicht sauber nachvollziehbarer Zusammenhänge zwischen Buchung, Zahlung und Beleg.

UStG-Entscheidungen, die später nachhallen

Die Frage „Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung“ wird oft zu schnell abgehakt. Bei größeren Investitionen kann Vorsteuer relevant werden, bei schwankender Auslastung ist die Planung dagegen wacklig. Im Zweifel hilft eine nüchterne Liste, nicht Bauchgefühl:

  • Erwartete Umsätze konservativ schätzen.
  • Investitionen der nächsten Jahre grob bündeln.
  • Geplante Eigenbelegung ehrlich notieren.

§ 15a UStG Beispiel: wenn sich die Nutzung verschiebt

§ 15a UStG Beispiel: Du modernisierst 2026 die Küche (Einbau, Geräte, Montage) und machst die Vorsteuer geltend, weil das Objekt überwiegend vermietet wird. Zwei Jahre später nutzt du das Haus deutlich öfter selbst und die Vermietungsquote sinkt. Dann kann eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG erforderlich werden, weil sich die Verwendung innerhalb des Berichtigungszeitraums verändert hat. Das taucht gern erst auf, wenn die Belege schon in einer Kiste liegen und…

Typische Vorgänge und Unterlagen

Vorgang (^ v) Unterlage (^ v) Hinweis (^ v)
Übernachtung, Endreinigung Buchungsübersicht, Zahlungsnachweis Leistungspaket konsistent darstellen
Portalgebühren / Provision Portalabrechnung Zuordnung zur Buchung sichern
Reinigung, Wäsche, Hausmeister Rechnung, Leistungsdatum Leistungszeitraum festhalten
Inventar, Ersatzanschaffungen Rechnung, Zahlung GWG vs. Anlagevermögen prüfen

Stolperstellen, die man vorher nicht sieht

Anzahlungen werden gern doppelt erfasst. Kautionen landen als Einnahme, obwohl sie es nicht zwingend sind. Und bei Renovierungen wird die spätere Nutzung nicht mitgedacht, obwohl genau dort § 15a UStG später „arbeitet“. Wer sauber dokumentiert, braucht weniger Erklärtexte.

Manche schwören auf perfekte Kontierung, andere auf „stimmig und belegbar“. Ich halte letzteres für praxistauglicher, solange Bankabgleich und Ablage stimmen; die alte DATEV-Notiz zu 8400/4400 hat schon genug Verwirrung gestiftet.

Nachvollziehbar schlägt hübsch.

Warum saubere Dokumentation am Ende entscheidend ist

In der Praxis entscheidet nicht die perfekte steuerliche Einordnung über die Belastbarkeit der Unterlagen, sondern ob Umsätze, Vorsteuer und Zahlungsflüsse auch Jahre später noch eindeutig erklärbar sind. Gerade bei Plattformabrechnungen, Umsatzsteuerschwellen und Nutzungsänderungen zeigt sich schnell, ob die Dokumentation mitgedacht wurde oder nur „mitlief“.

23. Januar 2026 09:49